AVGS beantragen und bezahltes Gründercoaching vom Jobcenter einlösen

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter bieten ein Programm (AVGS Gründercoaching) an, mit dem Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, einen 100%igen Zuschuss für ein bezahltes Coaching beantragen können. Durch dieses Programm sollen Menschen ermutigt werden, den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen.
Sie sind derzeit im Leistungsbezug und haben eine gute Geschäftsidee? Dann nutzen Sie das kostenlose Gründercoaching um sich auf Ihre Selbständigkeit optimal vorzubereiten.

Wie beantrage ich einen AVGS?

Für das kostenlose Vorgründungscoaching beantragen Sie Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bei Ihrem persönlichen Leistungsgeber (Ansprechpartner im Jobcenter bzw. Vermittler bei der Agentur für Arbeit.) Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung und haben ein entsprechendes Antragsformular vorbereitet.

Inhalt des Artikels

Was ist ein AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, auch bekannt als AVGS, ist ein staatlich geförderter Zuschuss für Gründer in Deutschland. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) vergibt den AVGS unter anderem um Gründern zu helfen, ihre Geschäftsidee umzusetzen und so den Weg in die Selbstständigkeit zu ebnen. Weiterhin gibt es andere Förderbereiche wie die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

Wer hat Anspruch auf den AVGS?

Alle Menschen, die bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet sind, können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen.

Für wen ist ein AVGS?

Der AVGS richtet sich an Gründungswillige, die eine geschäftliche Idee für eine geplante Selbständigkeit haben und Unterstützung bei der Umsetzung benötigen. Die X-GROUP GmbH ist ein anerkannter Träger mit AZAV-Zertifizierung und bietet im Rahmen der Maßnahme Unterstützung bei der Erstellung von Business- und Finanzplänen sowie weiterer wichtiger Unterlagen an. Somit erhalten Sie die notwendige Hilfe, um ihre Idee erfolgreich umzusetzen. Für Sie ist das Coaching kostenlos.

Welche Varianten gibt es?

Der AVGS wird für verschiedene Bereiche von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter ausgestellt:

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • Feststellung, verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemnissen
  • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
  • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (spezifisch für Teilnehmer aus dem Rechtskreis SGB II)
Wenn Sie sich selbständig machen möchten, dann achten Sie darauf, dass Ihnen ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit ausgestellt wird.
Ich kann das Gründungscoaching bei der X-group uneingeschränkt weiterempfehlen. Die Coaches sind sehr engagiert und kompetent, analysieren und erfassen schnell, wo noch etwas fehlt und denken aktiv mit. Ganz besonderen Dank an Herrn Müller und Herrn Wagner- die Zusammenarbeit war super !
Claudia Kensy

Wie beantrage ich einen AVGS?

Für das kostenlose Vorgründungscoaching beantragen Sie Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bei Ihrem persönlichen Leistungsgeber (Ansprechpartner im Jobcenter bzw. Vermittler bei der Agentur für Arbeit.) Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung und haben ein entsprechendes Antragsformular vorbereitet.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Die Experten der X-GROUP GmbH in Berlin unterstützen seit 20 Jahren Gründer verschiedenster Branchen bei der Erstellung von Businessplänen. Wir haben mit einer Erfolgsquote von über 90 Prozent bereits mehr als tausend Antragsvorhaben begleitet. Kontaktieren Sie uns gerne, um ein kostenloses Erstgespräch über Ihren professionellen Businessplan zu vereinbaren.

Gern besprechen wir Ihren Bedarf und den Antragsprozess in einem kostenlosen Erstgespräch:

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